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Urlaub - allgemeine Fragen

Sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite stellen sich manchmal Fragen wie "Wer hat Anspruch auf Urlaub?" oder "Ab wann entsteht der Urlaubsanspruch?", "Was geschieht bei Arbeitgeberwechsel?".

Diese Fragen und einige mehr sollen im Folgenden angesprochen werden. Es handelt sich hier um allgemeine Fragen und Antworten, die nicht auf jeden Sachverhalt direkt angewandt werden können. Bei allen rechtlichen Fragen ist daher eine Einzelfallprüfung anzuraten. Diese Zusammenfassung soll einer Sensibilisierung meiner Leser dienen, damit sie besser einschätzen können, ob anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein könnte.

Wer hat Anspruch auf Urlaub?

Alle Arbeitnehmer haben Urlaubsanspruch.

Wann entsteht der Urlaubsanspruch?

Um Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch zu haben, muss das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen. Im ersten halben Jahr des Beschäftigungsverhältnisses wird der Anspruch gezwölftelt. Ebenso bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte eines Kalenderjahres.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Dies entspricht einem gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen. Umgerechnet auf eine (übliche) 5-Tage-Woche ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch auf 20 Tage Mindesturlaub. Etwas anderes können Tarifverträge regeln. Wenn in einem Arbeitsvertrag ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart ist, dann handelt es sich um übergesetzlichen bzw. vertraglichen Urlaub, der im Hinblick auf die Regelungen zum Verfall des Anspruchs ggf. anders behandelt wird.

Wie ist der Urlaubsanspruch durchzusetzen?

Der Urlaub ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer geltend zu machen. Wenn er dies unterlässt, verfällt der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Eine Ausnahme und damit eine Übertragung bis zum 31.03. des Folgejahres tritt nur ein, wenn ein einschlägiger Übertragungsgrund vorliegt.

Wer bestimmt, wann der Urlaub genommen werden kann?

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber zwar den Zeitpunkt bestimmt, jedoch die Terminwünsche seiner Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigen soll und nur aus wichtigem Grund davon abweichen darf.

WICHTIG: bei eigenmächtigem Urlaubsantritt oder eigenmächtiger Verlängerung des Urlaubs, kann eine Abmahnung oder ggf. auch Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Wie bereits beschrieben verfällt der Urlaubsanspruch am Ende eines Kalenderjahres automatisch. Wenn ein Übertragungsgrund vorliegt, kann der Urlaub ausnahmsweise bis 31.03. des Folgejahres genommen werden. Bei einer Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch nach derzeitiger Rechtsprechung erst 15 Monate nach Ende des betroffenen Kalenderjahres.

Darf Urlaub gekürzt werden?

Anteiliger Urlaub entsteht während der Wartezeit in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, sowie bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Teilweise werden in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen, die eine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs auch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte vorsehen. Hier können Berechnungsfehler entstehen, da eine Kürzung nur um die Tage zulässig ist, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen.

Kann eine Urlaubssperre verhängt werden?

Ja, das ist möglich, wenn regelmäßig wiederkehrende und dringende betriebliche Erfordernisse nur durch eine Urlaubssperre abzusichern sind. Ein Betriebsrat ist an einer solchen Entscheidung grundsätzlich zu beteiligen.

Sind Betriebsferien rechtens?

Während der Hauptferienzeiten sind Betriebsferien erlaubt. Sie dürfen allerdings nicht den gesamten Jahresurlaub betreffen, sondern lediglich 3/5 des Jahresurlaubs (Bundesarbeitsgericht). Zudem müssen die betrieblichen Interessen die Interessen der Arbeitnehmer übersteigen. Besteht ein Betriebsrat, so muss dieser der Entscheidung vorher zustimmen.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften?

Bei Teilzeitkräften, die nur an einigen Tagen der Woche arbeiten, wird der Anspruch gemessen an den regelmäßigen Urlaubstagen und den betriebsüblichen Wochenarbeitstagen im Betrieb berechnet.

Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt?

Es berechnet sich in der Regel aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate.

Was ist Urlaubsgeld und besteht ein Anspruch darauf?

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch besteht nur, wenn dies in Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder ähnlichem vereinbart ist.

Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Manchmal gehen Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber davon aus, dass man sich während des Arbeitsverhältnisses den nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen kann. Voraussetzung für einen Abgeltungsanspruch ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Während des Laufs des Arbeitsverhältnisses kann Urlaub nicht wirksam abgegolten werden. Wenn er nicht genommen wurde, verfällt er ersatzlos.

 

Bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema "Urlaub" bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere vor Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag alle Fragen im Hinblick auf Urlaub und Urlaubsabgeltung geklärt sein müssen!

 

 

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