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Tarifvertrag

Ein Arbeitgeber muss Löhne und Gehälter unabhängig von der Auftragslage zahlen. Da dieser Grundsatz in bestimmten Situationen die Existenz eines Betriebs gefährden kann, können Arbeitgeber und Belegschaft Kurzarbeit vereinbaren. Was dabei arbeitsrechtlich zu beachten ist, weiß Ihr Arbeitsrechtsanwalt. Bei der Bundesagentur für Arbeit meldet der Arbeitgeber dann die Kurzarbeit an. Was oft nicht bekannt ist: Diese Möglichkeit gibt es für Unternehmen jeder Größe - vom Pharmakonzern bis hin zur Tischlerei mit einem Angestellten. Nachzuweisen ist, dass der Arbeitsausfall bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten (ohne Azubis) zu mehr als 10 Prozent weniger monatlichem Bruttolohn oder -gehalt führt. Der Arbeitsausfall muss allerdings auf gesetzlich anerkannten Ursachen beruhen, wozu auch eine konjunkturell bedingte schlechte Auftragslage gehört.