Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und halten diese nicht für gerechtfertigt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie mit dieser Situation umgehen können.
Sie haben nach Erhalt einer Abmahnung stets die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese zur Personalakte nehmen zu lassen. Fristgebunden ist eine solche Gegendarstellung nicht, jedoch sollte sie zeitnah erfolgen, da der Sachverhalt dann noch "frisch" im Gedächtnis ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, den Arbeitgeber zunächst nur aufzufordern, die Abmahnung aus der Akte zu nehmen. Sollte er dies nicht tun und in der Folgezeit das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beenden, so kann innerhalb des Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht die Abmahnung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Sollte die Abmahnung dieser Prüfung nicht standhalten, so ist auch die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort.
Bei der Beurteilung einer Abmahnung und der Formulierung einer Gegendarstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Ferner vertrete ich Sie selbstverständlich vor Gericht im Falle einer Leistungsklage auf Entfernung der Abmahnung oder in einem Kündigungsschutzverfahren.