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Pflegezeit

Nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen, einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber, für bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt zu werden.

Macht ein Arbeitnehmer diesen Anspruch nach dem Pflegezeitgesetz gelten, so stellen sich oft neue Fragen für den Arbeitgeber, denn die Pflegezeit ist arbeitsrechtliches Neuland - auch wenn viele Unternehmen ihren Mitarbeitern bereits in der Vergangenheit in derartigen Ausnahmesituationen entgegengekommen sind.

Hier finden Sie das PflegeZG.