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Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist

Wenn ein Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt wird, stellt sich nahezu immer die Frage, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, also korrekt berechnet wurde.

Die Kündigungsfrist ist bei einer ordentlichen Kündigung immer einzuhalten.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Für Arbeitnehmer gibt es eine sog. Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Lediglich die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Für arbeitgeberseitige Kündigungen beträgt die Kündigungsfrist nach § 622 II BGB, wenn das Arbeitsverhältnis 

  • zwei Jahre bestanden hat, ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Vertragliche Kündigungsfristen

In Arbeitsverträgen kann vereinbart werden, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitgeber gelten soll, sondern in gleicher Weise für den Arbeitnehmer. Eine solche Regelung wird mittlerweile meist in die Arbeitsverträge aufgenommen. 

Tarifliche Kündigungsfristen

In Tarifverträgen kann in stärkerem Maße von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden, als mit bloßen vertraglichen Vereinbarungen. Sollten daher für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gelten (aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit, Tarifbindung oder aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme), so kann die Kündigungsfrist durchaus von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist falsch ist?

Sollte die Kündigung mit einer zu kurzen Frist ausgesprochen worden sein oder Ihnen verspätet zugegangen sein, so gilt sie im Zweifel als zum nächst zulässigen Zeitpunkt erklärt.

Damit die Kündigung jedoch nicht rechtskräftig wird, sollte innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung, Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.