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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Aus Arbeitgebersicht gibt es im Arbeitsrecht vielfältige Aufgaben, die des rechtlichen Beistands und der rechtlichen Unterstützung bedürfen.

Nicht nur die gerichtliche Auseinandersetzung, sondern insbesondere außergerichtliche Fragestellungen stehen hier im Fokus.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt daher in der Beratung, wenn es um die Erstellung von Verträgen geht, die Beendigung, Kündigung und Abwicklung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.

Auch der Umgang des Arbeitgebers bzw. der Personalabteilung mit dem Betriebsrat, insbesondere in Bezug auf die Beteilgungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte, gehört hier dazu.

Der Arbeitgeber und die Personalabteilung werden ferner häufig mit Fragestellungen im Bereich tariflicher oder vertraglicher Ansprüche zu Überstunden, Mehrarbeit, Urlaub, Vergütung usw. konfrontiert. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung kann Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und vielfach eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden helfen.

Meine Philosophie ist daher, stets bemüht zu sein, eine praktikable und  pragmatische Lösung mit meinen Mandanten zu erarbeiten, die für das Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht interessant ist.

Finden Sie hier einige typische Bereiche mit Regelungsbedarf aus Arbeitgebersicht:

  • Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Konventionalstrafen
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Schadensersatz
  • Tarifvertrag
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Wettbewerbsverbote
  • Überstunden
  • Urlaubsrecht