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Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. 
Urteil des BAG vom 20.02.2001, 9 AZR 44/00

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. [...] Auch wenn in der Praxis, insbesondere in Zeugnissen mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, häufig dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt wird, kann daraus mangels einer gesetzlichen Grundlage kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Dankesformel abgeleitet werden. 
Urteil des BAG vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11

Anmerkung:

Da das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf die im Grunde gängige Schlussformel abgelehnt hat, sollte dieser Punkt immer besprochen werden. Die Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich frei, die Schlussformel zu verwenden.

Ergibt sich etwa während eines Kündigungsschutzverfahrens die Möglichkeit eines Vergleichsschlusses, so sollte beachtet werden, dass auch das Arbeitszeugnis ("Gesamtnote", Schlussformel, ggf. Formulierung einzelner Abschnitte) Bestandteil der Verhandlungen sein kann.

Wirtschaftsrecht – Beratung, wenn es ums Geld geht

Wirtschafts- und Bankrecht sowie Sanierungsberatung für Unternehmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die rechtliche Bewertung und Beratung in diesen Fragen ist ein besonders wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Allein die zunehmende Regelungsvielfalt verursacht einen hohen Bedarf an entsprechenden Beratungsleistungen.

Unsere Kanzlei betreut Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit fundierter und themenübergreifender Beratung. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Ein Teil unserer Leistungen ist die umfassende unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Beratung zu den gebräuchlichen Gesellschaftsformen.

Allein die individuellen Anforderungen unserer Mandanten bestimmen Art und Umfang der Beratung - von der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umwandlung über Umstrukturierung und Übertragung bis hin zu Kooperationen und Fusionen.

Wir betreuen unsere Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperationen
  • Fusionen
  • Bilanzrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Bankrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrechtliche Risiken
  • Umweltdelikte
  • Urheberrecht

Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.

Fordern Sie Ihr gutes Recht ein

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt - mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.

Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatzforderung
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    o Geschwindigkeitsverstöße
    o Abstandsdelikte
    o Rotlichtverstöße
    o Fahrzeugmängel
    o Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    o Alkoholfahrt
    o Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    o Unfallflucht
    o Gefährdung des Straßenverkehrs
    o Nötigung
    o Eingriff in den Straßenverkehr
    o Körperverletzung
    o Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    o Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)

Strafrecht – den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen

Familienrecht – sachlich, fundiert und ohne Emotionen

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen  Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren